Der Karate-Gi (Karate-Anzug)

Die Karate-Do Ka müssen einen weißen, nicht gekennzeichneten Karate-Gi ohne Streifen oder Paspeln tragen. Es darf nur ein einfaches Vereinsabzeichen, nicht größer als 10 cm², auf der linken Brustseite getragen werden. Auf dem Karate-Gi dürfen ausschließlich Originaletiketten des Herstellers sichtbar sein, sofern sie an den allgemein akzeptierten Stellen aufgenäht sind (d. h. an der unteren rechten Ecke der Gi-Jacke und am Hosenbund).

Die Gi-Jacke muss, wenn sie mit dem Gürtel um die Taille gebunden ist, mindestens die Hüften bedecken, darf aber höchstens bis zur Mitte der Oberschenkel reichen. Frauen dürfen ein einfarbiges, weißes T-Shirt unter der Karate-Jacke tragen.

Die Ärmel der Gi-Jacke dürfen nicht über das Handgelenk hinausreichen, müssen die Unterarme aber mindestens zur Hälfte bedecken und dürfen nicht nach außen aufgekrempelt sein.

Die Hose muss so lang sein, dass sie mindestens zwei Drittel des Schienbeins bedeckt und darf nicht nach außen aufgekrempelt sein.


Der Karate-Obi (Karate-Gürtel)

Die Karate-Do Ka müssen einen ungefähr 5 cm breiten Gürtel tragen, der ausreichend lang sein soll, so dass an jeder Seite des Knotens noch mindestens 15 cm frei herunterhängen können.

Der Obi soll wie abgebildet gebunden werden: